

Sindelfingen. Ins Visier genommen wurden 15 Gaststätten im Sindelfinger Stadtgebiet sowie den Stadtteilen Maichingen und Darmsheim. Bei den von 16 Uhr bis 22 Uhr durchgeführten Kontrollen konnten insgesamt über 60 Verstöße festgestellt werden.
Darunter unter anderem 15 Zuwiderhandlungen gegen das Jugendschutzgesetz (fehlender Jugendschutzaushang), 23 Verstöße gegen die Verordnung für Arbeitsstätten (zum Beispiel Fluchtweg nicht gekennzeichnet, Feuerlöscher ohne gültige Plakette), neun Verstöße gegen das Gaststättengesetz (Konzession nicht vorzeigbar) sowie acht Zuwiderhandlungen gegen das Eichgesetz (fehlende Eichstriche an Gläsern). Auffällig war, dass es keine Gaststätte gab, in welcher alle geltenden Vorschriften beachtet wurden. Insgesamt waren 27 Kontrollkräfte der unterschiedlichen Einrichtungen im Einsatz.