

Zum Schutz der Bewohner sowie der Mitarbeitenden verpflichtet die angepasste Corona-Verordnung des Landes Besucher von Krankenhäusern und stationären Einrichtungen für Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf zusätzlich zum Tragen einer FFP2-Schutzmaske zu einem vorherigen negativen Antigentest. Diese seit Montag geltende Neuerung in der Verordnung stellt viele Angehörige, aber auch die Einrichtungen vor Herausforderungen, da Schnelltestzentren bisher noch nicht so weit verbreitet sind. Daher hat die Stadt Sindelfingen gemeinsam mit dem DRK Ortsverband Sindelfingen und der Feuerwehr eine kurzfristige Lösung geschaffen.
Oberbürgermeister Dr. Bernd Vöhringer: „Es ist uns wichtig, ein Angebot zu schaffen, das die Sindelfinger bei Besuchen von Familie und Angehörigen der Risikogruppe im Krankenhaus oder Pflegeheim, aber auch im privaten Umfeld unterstützt – deshalb richten wir ab dem kommenden Wochenende eine Schnellteststation im Rathaus-Foyer ein. Der Test ist kostenlos, wir bitten jedoch um eine Spende für ‚Nachbarn in Not‘.
„Unsere Schnellteststation ist als vorläufiges Angebot gedacht. Wir sind bereits in Gesprächen mit dem Landkreis und den Apotheken, ein privat organisiertes Testzentrum einzurichten. Jetzt haben wir aber einen kurzfristigen Bedarf, für den wir ein kurzfristiges Angebot schaffen. Über die Weiterführung entscheiden wir dann je nach künftigem Bedarf und mit Blick darauf, wie sich andere Angebote etablieren,“ so Roland Narr und Rainer Just, die operativen Leiter des Krisenstabs.
Die Schnellteststation im Rathaus-Foyer hat vorläufig ab dem 16. Januar jeweils samstags und sonntags von 10 bis 16 Uhr geöffnet, der Zugang erfolgt über den Rathaus-Eingang Wolboldstraße. Sindelfinger sowie Personen, die ihre Angehörigen in Sindelfinger Einrichtungen besuchen, können einen Testtermin über die Sindelfinger Corona-Hotline unter 07031 / 94-611 oder 94-621 buchen, die Anmeldung ist ab Freitag, 15. Januar möglich. Die Hotline ist von Montag bis Freitag zwischen 8 und 16 Uhr sowie samstags und sonntags von 9 bis 13 Uhr erreichbar.
Das Schnelltest-Ergebnis liegt nach etwa 15 Minuten vor, Getestete erhalten noch vor Ort eine Bescheinigung. Für den Fall, dass eine Person mittels Antigentest positiv auf das Coronavirus getestet wird, hat sich diese Person unverzüglich nach Mitteilung des positiven Testergebnisses in Quarantäne zu begeben. Es gelten die Vorschriften der Corona-Verordnung Absonderung. Die Absonderung endet im Regelfall frühestens nach 10 Tagen. Für den Fall, dass sich die Person nach dem positiven Antigentest mittels PCR-Test nochmals testen lässt, endet die Absonderung mit dem Vorliegen des ersten negativen PCR-Testergebnisses.
Bürger mit Symptomen, die auf eine SARS-COV2 Infektion hinweisen (wie Fieber, trockener Husten, Geruchs- und/oder Geschmacksverlust und Gliederschmerzen) können nicht im Rathaus getestet werden und wenden sich direkt an ihren Hausarzt oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Nummer 116 117. Wichtiger Hinweis: Das Ergebnis des Antigen-Schnelltests stellt eine Momentaufnahme der möglichen Virenlast dar und bietet keine 100-prozentige Sicherheit, dass die getestete Person nicht mit SARS-COV2 infiziert ist. Die Reduktion von Kontakten sowie die Einhaltung der Regeln haben stets oberste Priorität.