

Dabei klingt die Aufgabenstellung in dieser jüngsten Gemeinderatssitzung fast ein wenig verdreht. Das kleine Wohngebiet Sandgrube am Hang entlang der gleichnamigen Straße, oben begrenzt durch den Schafweideweg, unten durch die Hinterweiler Straße mit derzeit kaum 200 Bewohnern soll wegen der Wohnungsnot nicht zugeklotzt, sondern genau davor geschützt werden.
Der noch gültige Bebauungsplan aber stammt aus dem Jahr 1961. Der lässt viel mehr zu, als bis vor fünf Jahren dort gebaut wurde. Dass die kleine ...
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