Sinkende Pegel: Ab Juni gilt ein Wasserentnahmeverbot
Böblingen. Im Kreis Böblingen tritt zum 1. Juni erneut ein saisonales Wasserentnahmeverbot in Kraft. Bis Ende September ist es untersagt, Wasser aus Bächen und Flüssen zur Bewässerung oder Beregnung von gärtnerischen oder landwirtschaftlichen Flächen zu entnehmen. Das Landratsamt verweist dabei auf sinkende Wasserstände und den Schutz des ökologischen Gleichgewichts in den Gewässern.
Die Wasserstände bewegen sich laut Landratsamt in vielen Fließgewässern des Landkreises im Bereich der mittleren Niedrigwasserstände. Hohe Temperaturen führen zu einem Anstieg der Wassertemperaturen, was den Sauerstoffgehalt reduziert. Besonders kleinere und mittlere Bäche reagieren empfindlich auf diese Veränderungen – der Fischbestand ist dadurch gefährdet.
Von dem Verbot ausgenommen sind ausschließlich genehmigte Entnahmestellen. Im Kreis Böblingen gibt es derzeit nur eine solche Stelle in Herrenberg. Dort darf – abhängig vom Wasserstand der Ammer – Wasser an Landwirte und Kleingärtner abgegeben werden. Außerdem ist die Wasserentnahme an der Würm unterhalb des Schwippezuflusses bei Schafhausen erlaubt, da dort wieder ausreichend Wasser vorhanden ist.
Verstöße gegen das Entnahmeverbot stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit Bußgeld geahndet werden.
Geologie bremst Wasserfluss
Der Kreis Böblingen gehört laut Landratsamt zu den Wassermangelgebieten in Baden-Württemberg. Viele Bäche führen bereits im Quellgebiet nur geringe Wassermengen. Zusätzlich versickert in Karstlandschaften wie dem Gäu Wasser direkt im Untergrund. In heißen Sommern mit hoher Verdunstung kann es so zu einer vollständigen Austrocknung von Fließgewässern kommen.
Trotz der angespannten Lage bei den Oberflächengewässern bleibt die Trinkwasserversorgung im Kreis nach Angaben des Landratsamts stabil und gesichert. Die Nutzung von Grundwasser ist derzeit nicht eingeschränkt. Ein allgemeines Bewässerungsverbot, wie es kürzlich in der Region Hannover verhängt wurde, ist im Kreis Böblingen aktuell nicht vorgesehen. Dort gilt das Verbot ausschließlich für Oberflächengewässer.
Kreisweite Maßnahmen zur Reduzierung des Trinkwasserverbrauchs bestehen derzeit nicht. Zur Aufklärung der Bevölkerung wird auf Pressemitteilungen zum Wasserentnahmeverbot gesetzt. In einigen Kommunen wird zusätzlich mit Aushängen an Dorfbrunnen daran erinnert, nur haushaltsübliche Mengen zu entnehmen.
Hintergrund
Der Kreis Böblingen gehört zu den Wassermangelgebieten. Das Landratsamt Böblingen schränkt den „Gemeingebrauch an den Fließgewässern“, wie es amtlich heißt, deshalb schon seit 1993 ein. Hier entspringen zwar viele Bäche, führen aber im Quellgebiet noch relativ wenig Wasser. Und in Karstlandschaften, wie dem Gäu, versickert Wasser aus dem Bachbett direkt in den Untergrund. Auch dadurch können Gewässer in den Sommermonaten bei geringerem Wassernachschub und hoher Verdunstung zeitweise ganz austrocknen.
Aktuelle Informationen des Landratsamtes Böblingen unter: lrabb.de

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