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Im Einzelhandel gilt in der Alarmstufe die 3G-Regelung für Kunden / Das sagen Händler und Kunden aus Sindelfingen und Böblingen dazu

So reagiert der Einzelhandel auf 3G

Von Rebekka Groß und Eike Babel

Seit Mittwoch gilt in Baden-Württemberg die Alarmstufe. Für den Einzelhandel bedeutet das, dass seitdem Kunden nur noch mit einem 3G-Nachweis einkaufen dürfen. Von dieser Regelung ausgenommen sind Geschäfte der Grundversorgung, Märkte im Freien und Abhol- und Lieferangebote. Die SZ/BZ hat sich in Sindelfingen und Böblingen bei Einzelhändlern und Kunden umgehört.

Robert Klotz, der Geschäftsführer des Sportgeschäfts Intersport Klotz am Sindelfingen Wettbachplatz muss seit Mittwoch auch den 3G Nachweis ...

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