

Seit dem 18. Mai kann die Gastronomie in Baden-Württemberg unter Auflagen wieder öffnen. Um Sindelfinger Gastronomen nach den Corona-bedingten Schließungen zu unterstützen, werden Sondernutzungsgebühren für das Jahr 2020 erlassen, Anträge auf Erweiterung von Außenflächen werden großzügig gehandhabt.
Bereits vergangene Woche durfte die Gastronomie in Baden-Württemberg wieder öffnen, dabei gelten jedoch strenge Auflagen. „Angesichts der Ausbreitung des Corona-Virus hatten Gastronomen in Sindelfingen ...
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