

Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) gibt der Gewerkschaft Verdi recht. Sie ist gegen die geplanten verkaufsoffenen Sonntage in Sindelfingen vor Gericht gegangen. Die Stadt Sindelfingen hat das Frühlingsfest, das Sommerfest und das Kinderfest als Anlässe für die verkaufsoffenen Sonntage genannt. Der VGH urteilte: „In der Gesamtschau zeigt sich, dass nicht – wie vom Gesetzgeber vorgegeben – die Veranstaltungen Anlass für die Ladenöffnung, sondern umgekehrt die sonntägliche Ladenöffnung Anlass für die ...
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