

Stuttgart - Nicht weniger als „verlässliche, verständliche und möglichst vergleichbare Informationen“ soll jeder Bürger künftig über seine gesetzliche, betriebliche und private Altersvorsorge erhalten. So verspricht es das vom Bundestag verabschiedete Gesetz zur „Digitalen Rentenübersicht“. Schrittweise wird das Webportal bis 2023 aufgebaut.
Das neue Gesetz soll am 1. Januar 2021 in Kraft treten und unter dem Dach der Deutschen Rentenversicherung Bund realisiert werden, die dafür eine „Zentrale ...
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