

Immobilien-Zensus: Falls Sie auf dem Klo wohnen, das nicht im Gebäude ihrer Anschrift liegt, sondern im Garten oder sonst wo hinter dem Haus, dann sind sie mit dem Fragebogen zur Gebäude- und Wohnungszählung, den alle Immobilieneigentümer bekommen haben, schon fertig. Wenn nicht, dann müssen Sie sich mit der Frage beschäftigen, ob es unter der Objektanschrift, mit der Sie angeschrieben wurden, mindestens ein Gebäude mit Wohnraum oder eine bewohnte Unterkunft gibt. Dann will das Statistische Landesamt ...
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