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Amtsgericht Böblingen

Tausendfache unfassbare Brutalität

65-Jähriger wird vom Amtsgericht Böblingen wegen des Besitzes von Kinderpornografie zu einer Haftstrafe verurteilt.
Von Thomas Oberdorfer
Zweieinhalb Jahre muss ein 65-Jähriger wegen des Besitzes von Kinderpornografie ins Gefängnis. Er wird gegen das Urteil Berufung einlegen. Bild: Kzenon / Adobe Stock

Zweieinhalb Jahre muss ein 65-Jähriger wegen des Besitzes von Kinderpornografie ins Gefängnis. Er wird gegen das Urteil Berufung einlegen. Bild: Kzenon / Adobe Stock

Bild: Kzenon / Adobe Stock

Böblingen. Um das Thema Kinderpornografie geht es in der neuen Fassung des Paragrafen 184b, die am 1. Juli 2021 in Kraft getreten ist. Darin wurde festgelegt, dass für die Verbreitung, den Erwerb und den Besitz von Kinderpornografie die Mindeststrafe ein Jahr beträgt.
In der Praxis zeigte sich, dass diese Änderung zu einer immensen Arbeitsbelastung für die Strafverfolgungsbehörden führte und dass im Einzelfall kein verhältnismäßiges Urteil möglich war. Ein Gerichtsverfahren war auch dann nötig, ...

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