

Stuttgart - Von diesem Freitag an müssen sich Arbeitnehmer und Selbstständige mit Außenkontakt, die weder geimpft noch genesen sind, zwei Mal in der Woche mit einem Antigentest auf Corona testen lassen. Das steht in der neuen Corona-Verordnung des Landes, die in der Nacht zu Donnerstag verkündet wurde und von Freitag an gilt.
Die Regel dient in erster Linie dazu, dass die Infektionsgefahren die von Mitarbeitern in Restaurants, Kneipen oder Friseursalons ...
Als Digital Abonnent (E-Paper) anmelden und kostenfrei weiterlesen.
Als SZ/BZ Premium Abonnent (gedruckt) anmelden oder registrieren und kostenfrei weiterlesen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice unter 07031 / 862-0