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Corona-Verordnung

Testpflicht für Ungeimpfte von Freitag an

Die überarbeitete Form der Corona-Verordnung enthält bedeutende Neuerungen für Arbeitnehmer mit Kundenkontakt.
Von Christian Gottschalk
Restaurants dürfen sich künftig für das 2-G-Modell entscheiden.
 Foto: dpa/Markus Scholz

Restaurants dürfen sich künftig für das 2-G-Modell entscheiden. Foto: dpa/Markus Scholz

Stuttgart - Von diesem Freitag an müssen sich Arbeitnehmer und Selbstständige mit Außenkontakt, die weder geimpft noch genesen sind, zwei Mal in der Woche mit einem Antigentest auf Corona testen lassen. Das steht in der neuen Corona-Verordnung des Landes, die in der Nacht zu Donnerstag verkündet wurde und von Freitag an gilt.

Bedienung wird dem Kunden gleich gestellt

Die Regel dient in erster Linie dazu, dass die Infektionsgefahren die von Mitarbeitern in Restaurants, Kneipen oder Friseursalons ...

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