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Kreis Böblingen: Was Eigentümer und Mieter beachten müssen

Tipps für den Winterdienst

Stürzen Fußgänger auf schlecht geräumten Gehwegen, haften die Eigentümer der anliegenden Häuser. Normalerweise. Manchmal sind auch die Mieter dran. Wir zeigen auf, welche Regeln für den Winterdienst gelten und warum es mit Schneeräumen allein nicht getan ist.
Von unserem Mitarbeiter Konrad Schneider

Der Winterdienst auf öffentlichen Straßen und Wegen ist eigentlich Aufgabe der Gemeinden. Die aber kümmern sich meist nur um die Fahrbahnen. Die Verkehrssicherungspflicht für die Gehwege übertragen sie ...