

Schornsteine und Abgasanlagen werden in einem bestimmten Turnus vom Schornsteinfeger gereinigt, so sieht es die zuständige Kehr- und Überprüfungsordnung vor. Für Ofenrohre und Verbindungsstücke, die nicht kehrpflichtig sind, ist der Besitzer beziehungsweise der Nutzer verantwortlich. Kehrpflichtig sind zum Beispiel nicht demontierbare Ofenrohre. Da eine Reinigung jedoch ziemlich schmutzig und aufwendig sein kann, schieben viele Ofennutzer sie lieber auf.
Mit der Zeit lagert sich immer mehr Ruß im ...
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