Tische im Freien dürfen nicht alle
Der Rückzug des Vier-mal-vier-Cafés, wie sich die Bar nennt, geschah jedoch nicht freiwillig. Die beiden Tische standen nämlich auf dem Gehweg, der unter den Arkaden hindurchführt. Dieser gehört an der Stelle halb der Gemeinde und halb dem Eigentümer des Gebäudes an der Maichinger Straße, in dessen Erdgeschoss sich die Bar befindet. Allerdings hat sich die Gemeinde für den privaten Grundstücksteil bereits vor Jahren ein Gehrecht gesichert.
Theoretisch wäre an der Adresse, die zum Ortskern zählt, ...
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