

zu: Datenschutz Im Bundesdatenschutzgesetz ist geregelt, dass personenbezogene Angaben über religiöse oder philosophische Überzeugungen besonders zu schützen sind. So weit, so unverständlich, dass ab 2015 Banken gesetzlich verpflichtet sind, eventuell anfallende Kirchensteuer auf Kapitalerträge (zum Beispiel Zinsen) ihrer Kunden direkt an die großen Glaubensgemeinschaften zu überweisen. Die Religionszugehörigkeit erfragen die Banken nicht etwa beim betroffenen Geldanleger, sondern jährlich beim ...
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