

Die Umlegung ist ein nach dem Baugesetzbuch geregeltes Verfahren zur Schaffung oder Neuordnung von Bauland. Alle Grundstücke werden rechnerisch zur so genannten Umlegungsmasse zusammengefasst. Davon werden die künftigen Verkehrs- und Grünflächen abgezogen. Von der verbleibenden Verteilungsmasse erhält jeder Beteiligte eine Zuteilung entsprechend seinem Anteil an der Umlegungsmasse. Wertunterschiede zwischen Einwurf und Zuteilung werden in Geld ausgeglichen. Ein Beispiel: Ein zehn Ar großer Acker ...
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