Ungebremst in einen Kleinwagen gerauscht
„Mit einem Strafverfahren kann niemals der Wert eines Lebens aufgewogen werden. Es gibt keine Strafe, die passend ist.“ Das sagte der Vorsitzende Richter Horst Vieweg in seiner Urteilsbegründung. Er verurteilte den 37 Jahre alten Angeklagten aus Haiterbach wegen fahrlässiger Tötung zu der Haftstrafe von neun Monaten, die Bewährungszeit beträgt zwei Jahre. Als Auflage muss der 37-Jährige 2000 Euro an den Staat bezahlen.
Der Unfall geschah am 4. Juni des vergangenen Jahres um 14.52 Uhr auf der A 81 ...
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