

Eine langfristige Verbesserung der Sicherheit könnten nur bauliche Maßnahmen erreichen, da die Straße aus Sicht des Landkreises für die Verkehrsmenge zu gering dimensioniert ist. Für bauliche Änderungen an Bundesstraßen wie der B464 ist das Land Baden-Württemberg in Auftragsverwaltung für die Bundesrepublik zuständig. Das bedeutet, der Landkreis Böblingen kann nicht eigenmächtig über dauerhafte bauliche Veränderungen entscheiden, wie beispielsweise Mittelleitplanken.
Dahingegen liegen verkehrslenkende ...
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