„Versuch eines Rufmords“
Zwei ehemalige leitende Mitarbeiter fochten vor dem Arbeitsgericht Stuttgart ihre fristlose Kündigung an. Der Landkreis hatte den Chef des Sachgebiets Müllabfuhr und den Werkstatt-Leiter Ende Juni 2011 fristlos entlassen. Der ehemalige Müllabfuhr-Chef hatte vor Kurzem mit seiner Klage keinen Erfolg, das Urteil ist rechtskräftig. In dieser Woche nun verhandelte das Arbeitsgericht die Klage des ehemaligen Werkstatt-Leiters. Im April 2011 hatte der Abfallwirtschaftsbetrieb Unregelmäßigkeiten im eigenen ...
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