

Lohnsteuerkarten wurden für das Jahr 2010 zum letzten Mal herausgegeben. Für das Jahr 2011 gelten deshalb besondere Regelungen, die sich vor allem auf Ferienjobber und Auszubildende auswirken. Ledige Auszubildende, so Dietlind Knipper, müssten in den meisten Fällen nur eine Bestätigung beim Arbeitgeber abgeben. Der Arbeitgeber dürfe für ledige Auszubildende, die im Jahr 2011 erstmals eine Ausbildung als erstes Dienstverhältnis beginnen, die Steuerklasse I bei der Berechnung der Lohnsteuer zugrunde ...
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