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Sindelfingen/Böblingen

Vorsorge als Teil wirtschaftlicher Verantwortung

Thomas Hübner (Vereinigte Volksbanken) erklärt, warum Inhaber Vollmachten und Vertretungsregelungen rechtzeitig klären sollten.
Von Markus Knopp
Thomas Hübner, Regionalvorstand der Volksbank Böblingen der Vereinigte Volksbanken eG.

Thomas Hübner, Regionalvorstand der Volksbank Böblingen der Vereinigte Volksbanken eG.

Bild: z

Kreis Böblingen. Ein Unfall, eine schwere Krankheit oder ein Todesfall im persönlichen Umfeld: Oft sind es erst solche Ereignisse, die Unternehmer dazu bringen, sich mit der eigenen Entbehrlichkeit auseinanderzusetzen. Die zentrale Frage lautet dann: Was geschieht mit dem Betrieb, wenn der Inhaber oder die Inhaberin von heute auf morgen nicht mehr handeln kann?

Die lokale Wirtschaft im Kreis Böblingen wird von zahlreichen eigentümergeführten Betrieben geprägt. Viele von ihnen sind über Jahrzehnte gewachsen, eng mit ihren Mitarbeitenden verbunden und stark auf die Entscheidungen einer einzelnen Person ausgerichtet. Fällt diese Person plötzlich aus, kann das erhebliche Folgen für den laufenden Geschäftsbetrieb haben.

Für viele Kaufleute ist die eigene Firma weit mehr als ein Arbeitsplatz. Sie ist Ergebnis jahrelanger Arbeit, persönlicher Entscheidungen und oft auch wirtschaftlicher Risiken. Nicht selten bildet sie zudem einen wesentlichen Teil der Altersvorsorge. Umso schwerer fällt es vielen Unternehmern, sich frühzeitig mit der Frage zu beschäftigen, wie der Betrieb ohne ihre aktive Rolle weitergeführt werden könnte.

Unterschätzes Risiko im Ernstfall

Genau darin liegt jedoch ein Risiko. Ohne konkreten Anlass wird das Thema Nachfolge oder Notfallvorsorge häufig verschoben. Kommt es dann zu einer Krankheit, einem Unfall oder einem anderen einschneidenden Ereignis, bleibt oft keine Zeit mehr, wichtige Regelungen geordnet nachzuholen. Die Zukunft des Unternehmens wird dann nicht mehr aktiv gestaltet, sondern von den Umständen bestimmt.

Thomas Hübner, Regionalvorstand der Volksbank Böblingen der Vereinigte Volksbanken eG, kennt dieses Zögern aus Gesprächen mit Firmeninhabern. „Viele Chefs haben diesen Punkt im Hinterkopf. Aber er bleibt dort, solange kein konkreter Anlass da ist. Dabei ist genau das der beste Zeitpunkt, in dem man noch in Ruhe alles regeln kann, ohne Druck von außen“, sagt Thomas Hübner.

Ein besonders unterschätztes Risiko betrifft die Handlungsfähigkeit im Ernstfall. Bevollmächtigungen und Vertretungsregelungen spielen nicht erst bei Ruhestand oder Unternehmensnachfolge eine Rolle. Sie können schon im laufenden Betrieb entscheidend sein. Fällt eine Führungskraft unerwartet aus, kann der Betrieb schnell ins Stocken geraten, wenn niemand autorisiert ist, zentrale Aufgaben zu übernehmen.

Dazu gehört zunächst die Kontovollmacht. Im Ernstfall muss geklärt sein, wer auf Geschäftskonten zugreifen und den Zahlungsverkehr sicherstellen darf. Ebenso wichtig sind Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung. Sie werden häufig als rein private Angelegenheiten betrachtet, können aber auch Auswirkungen auf die Handlungsfähigkeit eines Unternehmens haben. Hinzu kommt die Frage, wer Verträge unterzeichnen, Entscheidungen treffen und den laufenden Geschäftsbetrieb fortführen darf.

Lücken in der Praxis

Thomas Hübner verdeutlicht, dass solche Lücken in der Praxis immer wieder sichtbar werden. „Wer kümmert sich um den Zahlungsverkehr, sobald der Betriebsinhaber plötzlich ausfällt? Wir erleben es immer wieder, dass in solchen Situationen niemand bevollmächtigt ist, zu handeln“, sagt er.

Die Frage nach Vollmachten betrifft nicht nur Bankgeschäfte, sondern auch die operative Leitung. In vielen Betrieben ist nicht eindeutig geregelt, ob es eine zweite zeichnungsberechtigte Person gibt, ob eine bestehende Prokura noch aktuell ist oder ob Handlungsbefugnisse schriftlich dokumentiert und intern bekannt sind. Im Ernstfall entscheidet genau das darüber, ob ein Unternehmen weiterarbeiten kann oder wichtige Abläufe blockiert werden.

Viele Regelungen lassen sich kurzfristig festhalten. Fehlen sie jedoch, können selbst einfache Vorgänge zu Problemen werden. Deshalb sollte Notfallvorsorge nicht als einmalige Formalität verstanden werden, sondern als Teil unternehmerischer Verantwortung.

Ein erster Schritt ist die Prüfung bestehender Vollmachten: Wer darf derzeit handeln, und passt diese Regelung noch zur aktuellen Situation? Ebenso wichtig ist ein offenes Gespräch mit Familie, Mitgesellschaftern oder Führungskräften. Sie sollten wissen, welche Regelungen bestehen und wer im Ernstfall welche Aufgaben übernimmt. Auch Anwälte und Steuerberater können eingebunden werden, um rechtliche und steuerliche Fragen zu klären. Die Hausbank kann ebenfalls frühzeitig auf offene Punkte hinweisen, da sie häufig sowohl die wirtschaftliche Lage als auch die persönliche Situation der Unternehmer kennt.

„Schon allein bei der Kontovollmacht fängt es an. Jeder Entscheidungsträger sollte das abgesichert haben, auch in ganz jungen Jahren. Ziel ist immer, die Beteiligten gemeinsam an einem Tisch zu haben und eine tragfähige sowie zukunftssichere Lösung zu entwickeln“, sagt Thomas Hübner.

Wer sich rechtzeitig mit dem Thema beschäftigt, behält mehr Gestaltungsspielraum. Ein erstes Gespräch mit der Bank oder die Aktualisierung bestehender Verfügungen können bereits wichtige Grundlagen schaffen. Der richtige Zeitpunkt dafür ist nicht erst der Notfall, sondern die Phase, in der der Betrieb stabil läuft und Entscheidungen ohne äußeren Druck getroffen werden können.