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Corona-Regeln in Baden-Württemberg

Was wird aus der Hochzeitsfeier im August oder September?

Die 7-Tage-Inzidenz nähert sich in vielen Regionen in Baden-Württemberg der 35 an. Ab diesem Wert greifen wieder bestimmte Einschränkungen – auch für private Feiern wie Geburtstage oder Hochzeiten. Doch es gibt Ausnahmen.
Von Hanna Spanhel
Wer in Baden-Württemberg eine Hochzeitsfeier geplant hat, muss laut Corona-Verordnung ab einer Inzidenz von 35 oder 50 mit Einschränkungen für die Party rechnen.
 Foto: imago/Panthermedi/a

Wer in Baden-Württemberg eine Hochzeitsfeier geplant hat, muss laut Corona-Verordnung ab einer Inzidenz von 35 oder 50 mit Einschränkungen für die Party rechnen. Foto: imago/Panthermedi/a

Esslingen/Stuttgart - Zweimal schon hatten Franziska J. und ihr Freund die geplante Hochzeitsfeier abgesagt. Eigentlich hätte sie im September 2020 stattfinden sollen, dann im Mai dieses Jahres. Am 11. ...