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Corona-Regeln in Baden-Württemberg

Was wird aus der Hochzeitsfeier im August oder September?

Die 7-Tage-Inzidenz nähert sich in vielen Regionen in Baden-Württemberg der 35 an. Ab diesem Wert greifen wieder bestimmte Einschränkungen – auch für private Feiern wie Geburtstage oder Hochzeiten. Doch es gibt Ausnahmen.
Von Hanna Spanhel
Wer in Baden-Württemberg eine Hochzeitsfeier geplant hat, muss laut Corona-Verordnung ab einer Inzidenz von 35 oder 50 mit Einschränkungen für die Party rechnen.
 Foto: imago/Panthermedi/a

Wer in Baden-Württemberg eine Hochzeitsfeier geplant hat, muss laut Corona-Verordnung ab einer Inzidenz von 35 oder 50 mit Einschränkungen für die Party rechnen. Foto: imago/Panthermedi/a

Esslingen/Stuttgart - Zweimal schon hatten Franziska J. und ihr Freund die geplante Hochzeitsfeier abgesagt. Eigentlich hätte sie im September 2020 stattfinden sollen, dann im Mai dieses Jahres. Am 11. September wollen sie den dritten Versuch wagen, mit 65 Gästen, fast alle von ihnen geimpft. Doch nun steigt in Baden-Württemberg die Zahl der Corona-Neuinfektionen wieder. „Als ich das gesehen habe, habe ich gedacht: Alles nochmal von vorne, das kann ich nicht“, sagt die 29-Jährige aus Esslingen.

Zwar ...

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