

Sindelfingen. Stand heute soll zum Jahresende der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent auf Speisen in Restaurants wieder auf 19 Prozent steigen. Wegen der Coronakrise war der Gastro-Branche diese Steuererleichterung gewährt worden. Bundesregierung und Steuerfachleute halten die Rücknahme für richtig, Opposition und viele Gastronomen fordern eine Verlängerung.
Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) warnt eindringlich davor, dass bei der Rückkehr zu 19 Prozent Mehrwertsteuer bundesweit rund 12.000 Betriebe schließen müssten. Zudem würden laut DEHOGA die Preise in den Restaurants um durchschnittlich 18,2 Prozent steigen.
Von Marc Biadacz, Bundestagsabgeordneter (CDU), Böblingen
Inflation, Konjunktur-Flaute, Fachkräftemangel sowie die hohen Energie- und Einkaufspreise halten alle gesellschaftlichen Gruppen fest im Griff. Die Gastronomie ist von den Auswirkungen aber besonders betroffen. Sie muss sich mit allen Herausforderungen gleichzeitig befassen.
Die Ampel-Bundesregierung hat nun dennoch entschieden, dass genau diese Mehrwertsteuer am 1. Januar 2024 von aktuell sieben Prozent auf dann wieder 19 Prozent steigt.
Im Endeffekt bedeutet das weniger Einnahmen für die Restaurants und Gaststätten oder eine Anhebung der Preise für die Verbraucherinnen und Verbraucher. Beide Szenarien kann nicht ernsthaft jemand wollen. Sieben Prozent sind das Gebot der Stunde! Ich fordere daher die Ampel und den Bundeskanzler auf, ihre ablehnende Haltung dringend zu überdenken. Die reduzierte Mehrwertsteuer in der Gastronomie ist ein bewiesen wirksames Mittel zur Entlastung der Betriebe und der Menschen in Deutschland. Und sie ist bewährt.
Übrigens: In aktuell 23 EU-Staaten wird eine reduzierte Mehrwertsteuer für die Gastronomie angewendet. Wieso also nicht auch in Deutschland?“
Von Tobias Bacherle, Bundestagsabgeordneter (Grüne), Sindelfingen
In der aktuellen finanzpolitischen Lage und den Haushaltsverhandlungen konkurriert die Fortführung dieser Corona-Hilfe aber auch mit anderen Ausgaben. Eine dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer in der Gastronomie würde jährlich circa 3,4 Milliarden Euro kosten – eine bundespolitische Entscheidung, von der aber etwa die Hälfte Länder und Kommunen tragen müssten.
Es ist verständlich, dass die Gastronomie die gestiegenen Energiekosten, Fach- und Arbeitskräftemangel und zögerliches Konsumverhalten aufgrund allgemeiner Preisanstiege immer noch spürt. Gleichwohl kann auch der Staat jeden Euro nur einmal ausgeben und wir müssen gerade in diesen Haushaltsverhandlungen als Abgeordnete abwägen, in welche Reihung wir Mindereinnahmen bzw. Ausgaben priorisieren. Da die gerade genannten Entwicklungen auch andere Branchen stark belasten, müssen wir sicherstellen, dass die Lösungsansätze ausreichend finanziert sind.
Kurzum: Eine Reform der Mehrwertsteuer kann sinnvoll sein, sollte dann aber grundlegend konzipiert sein und nicht nur den Flickenteppich vergrößern. Eine weitere Verlängerung dieser Corona-Krisenhilfe für die Gastronomie muss im Haushalt jedoch gut abgewogen werden und ist in Anbetracht großer, notwendiger, anstehender Einsparungen schwierig zu finanzieren.