

Kurz vor Weihnachten hatte das Stuttgarter Regierungspräsidium die Stadt Sindelfingen angewiesen, den im November erteilten Bauvorbescheid für die Erweiterung des Breuningerlands um 9800 Quadratmeter Verkaufsfläche zurückzunehmen (die SZ/BZ berichtete). Aus Sicht des Regierungspräsidiums (RP) war die Erteilung des Bauvorbescheids rechtswidrig. In der Erklärung vom 21. Dezember 2012 hatte das RP die weiteren Schritte bereits formuliert. Gegen die Rücknahmeentscheidung kann Breuninger Widerspruch ...
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