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Corona-Krise bei Porsche, LBBW und Co.

Wie Betriebe mit Reiserückkehrern umgehen

Rückkehrer aus Risikogebieten müssen künftig mindestens fünf Tage in Quarantäne. Entschädigungen wegen Verdienstausfalls werden für diese Gruppe eingeschränkt.
Von Barbara Schäder, Daniel Gräfe, Yannik Buhl, Klaus-Dieter Oehler und Eva Drews
Die Zwangsisolation soll vom 1. Oktober an frühestens fünf Tage nach der Reiserückkehr aus einem  Risikogebiet  mit einem Corona-Test aufgehoben werden können.

Die Zwangsisolation soll vom 1. Oktober an frühestens fünf Tage nach der Reiserückkehr aus einem Risikogebiet mit einem Corona-Test aufgehoben werden können.

Stuttgart/Frankfurt - Rückkehrer aus Corona-Risikogebieten müssen sich ab dem Herbst zwingend in Quarantäne begeben. Die Möglichkeit, dieser durch einen Corona-Test unmittelbar vor oder nach der Einreise ...