

Der Oberkirchenrat wurde darum gebeten, die örtliche Gottesdienstordnung der Christuskirchengemeinde entsprechend zu erweitern. Dies ist zwischenzeitlich erfolgt.
Wohl kein anderes Thema hat in der Landeskirchezu so viel Diskussionen geführt wie die Frage, ob Menschen, die in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft miteinander leben, der Segen Gottes zugesprochen werden dürfe. Die Synode der Landeskirche hatte das Thema im Sommer 2019 nach einem ersten gescheiterten Versuch im November 2017 erneut ...
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