

Der Zuschuss dient dem teilweisen Ausgleich der finanziellen Schäden kommunaler Thermen und Mineralbäder durch die Covid-19-bedingten Einschränkungen für die Zeit von März bis September 2020. Für die Zeit des zweiten so genannten Lockdowns können gegebenenfalls weitere Hilfen aus Bundesprogrammen beantragt werden. Tourismusminister Guido Wolf sagte: „2019 entfiel noch fast ein Viertel der Übernachtungen auf Heilbäder und Kurorte im Land. Wellness und Gesundheitstourismus sind ein enormer Wirtschaftsfaktor ...
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