

Teilhabe-Paket: Wieder einmal hat ein bürokratisches Monster in der Sozialgesetzgebung das Licht der (Ämter-) Welt erblickt. Es hat auch einen monströsen Namen: Bildungs- und Teilhabepaket für bedürftige Kinder und Jugendliche. Dahinter verbirgt sich Einiges durchaus Begrüßenswerte. Doch dort, wo es um Gutscheine geht, ist manches mehr als fraglich. Die „Bildungsgutscheine“ müssen natürlich ordentlich beantragt und – noch wichtiger – eifrig und ordentlich verwaltet und bearbeitet werden. Immerhin ...
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