

Die drei Berufsrichterinnen und die beiden Schöffen lagen damit in ihrem Strafmaß zwischen den Anträgen der Staatsanwaltschaft (fünf Jahre) und der Verteidigung, die für dreieinhalb Jahre plädiert hatte. Außerdem wird der Angeklagte in einer psychiatrischen Fachklinik untergebracht. Die Taten beging der mittlerweile 30-jährige Mann zwischen 2005 und 2019 ab dem Alter von 14 Jahren in der Deckenpfronner Dorfgemeinschaft Tennental und in einer Schulgemeinschaft in Brachenreuthe und nutzte dabei die ...
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