

Ein ohne Baugenehmigung errichteter Zaun, der eine Gerätehütte im Gärtringer Gewann Krähenbrunnen nahe des Aidlinger Wegs umgibt und sie vor Einbrechern schützen soll, entfachte im Gärtringer Gemeinderat einigen Ärger. Die Rechtslage ist aus Sicht der Verwaltung eindeutig: Einen Schutzzaun im Außenbereich zu errichten, sei für eine solche Hütte nur in sehr engen Grenzen zulässig. Der Gemeinderat plädierte einhellig dafür, das nachträglich eingereichte Baugesuch abzulehnen. So sieht es auch Thomas ...
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