Zu faul für die Löschung des Accounts
Der 24 Jahre alte Angeklagte hatte 2016 einen Zugang zu einem sozialen Netzwerk besessen. Dieser Zugang sei damals „gehackt worden“, sagte der Auszubildende. „Ich wollte meinen Account löschen, hatte aber keinen Zugriff mehr.“ Also habe er ein Bild mit kinderpornografischem Inhalt an seinen Bruder verschickt, damit sein Account von dem Anbieter gelöscht würde. „Man kann das glauben, man muss es aber nicht“, sagte dazu Richter Thorsten Härtel in seiner Urteilsbegründung. An der rechtlichen Würdigung ...
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