

**Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Das hat ein 51-Jähriger aus Weil im Schönbuch deutlich zu spüren bekommen. Auf einem sozialen Netzwerk hatte er im Juli letzten Jahres menschenverachtende Kommentare hinterlassen, die den Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllen. Wegen dieses Vergehens wurde der Arbeiter vom Böblinger Amtsgericht zu der Haftstrafe von fünf Monaten ohne Bewährung verurteilt. **
Das Vorstrafenverzeichnis des 51 Jahre alten Angeklagten aus Weil im Schönbuch zeichnet ein ...
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