Zutritt nur mit Schutzmaske
Für Besucher gelten jedoch weiterhin Einschränkungen mit dem Ziel Ansteckungen zu vermeiden. Besucher werden dazu angehalten beim Betreten der Gebäude eine Mund-Nasen-Schutzmaske zu tragen. Der Zutritt ist weiterhin nur möglich, wenn vorab ein Termin vereinbart wurde.
Die Terminbestätigung ist am Eingang vorzuzeigen. Die allgemein gültigen Hygienevorschriften sowie die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern sind unbedingt einzuhalten. Landrat Roland Bernhard wirbt um Verständnis: „Wir müssen ...
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