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Sindelfingen: Wer im Ausland war, muss sich bei der Ordnungsamt melden

Zwei Wochen in häusliche Quarantäne

Um grenzüberschreitende Infektionsketten zu stoppen, müssen sich Personen, die aus dem Ausland nach Baden-Württemberg einreisen, umgehend für 14 Tage in häusliche Quarantäne begeben und bei der zuständigen Ortspolizeibehörde melden. Für den Vollzug der seit dem 11. April gültigen Verordnung ist die Ortspolizeibehörde zuständig, Sindelfingerinnen und Sindelfinger haben sich somit beim Ordnungsamt der Stadt zu melden.
Von unserem Mitarbeiter 
Peter Maier

Seit dem 10. April weist das Robert Koch-Institut keine internationalen Risikogebiete mehr aus. Ein Übertragungsrisiko besteht sowohl in Deutschland als auch in zahlreichen Regionen weltweit, das Auswärtige ...