

** Berlin** - Da liegt ein Missverständnis vor: Die Feststellung einer pandemischen Lage von nationaler Tragweite ist keine gesundheitspolitische Maßnahme, auch wenn es sich so anhört. Es handelt sich um eine rechtspolitische Entscheidung von erheblicher Konsequenz. Damit ist die Ermächtigung der Bundesregierung verbunden, bestimmte administrative Vorhaben beschleunigt auf dem Verordnungswege umzusetzen – darunter auch Entscheidungen von erheblicher Auswirkung auf den Alltag der Bürger, wie zum ...
Als Digital Abonnent (E-Paper) anmelden und kostenfrei weiterlesen.
Als SZ/BZ Premium Abonnent (gedruckt) anmelden oder registrieren und kostenfrei weiterlesen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice unter 07031 / 862-0