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Bußgeld bei Verstößen

Der Landkreis Böblingen ist Wassermangelgebiet

Hinweis vom Landratsamt: Keine Entnahme von Wasser ab 1. Juni und bis Ende September erlaubt
Von Peter Maier

Kreis Böblingen. Die Wasserstände sind aktuell wieder relativ niedrig. Das betrifft insbesondere kleinere und mittlere Bäche – auch im Landkreis Böblingen. Die Gewässer hier entspringen überwiegend ebenfalls im Landkreis und führen nach der Quelle noch wenig Wasser. Der vielerorts oberflächennah anstehende wasserdurchlässige Muschelkalk birgt die Gefahr des Versickerns und verschärft die Situation zusätzlich. Daher handelt es sich beim Landkreis Böblingen um ein Wassermangelgebiet. Im Sommer zeigen das die teilweise ausgetrockneten Bäche.

Wasserentnahmen beeinträchtigen das ökologische Gleichgewicht. Insbesondere wenn in den Sommermonaten die Temperaturen auch die Wassertemperaturen ansteigen lassen und daher der Sauerstoffgehalt in den Gewässern abnimmt (Symbolbild: Alexstar - stock.adobe.com). Deshalb ist es ab 1. Juni und bis Ende September nicht erlaubt, Wasser aus Bächen und Flüssen zur Bewässerung oder Beregnung von gärtnerischen oder landwirtschaftlichen Flächen zu entnehmen.

Bei Verstößen droht Bußgeld

Eine Ausnahme gibt es nur für genehmigte gemeindeeigene Entnahmestellen, von denen es im Landkreis Böblingen nur eine an der Ammer in Herrenberg-Gültstein gibt. Dort wird, in Abhängigkeit zur aktuellen Wassermenge des Bachs, Wasser an Landwirte und Kleingärtner abgegeben. Laut der Allgemeinverfügung des Landratsamts ist der Gemeingebrauch auch an der Würm unterhalb des Schwippezuflusses bei Schafhausen erlaubt, da dort nach dem Zusammenfluss die Wassermengen wieder ausreichend sind. Verstöße gegen das Wasserentnahmeverbot sind Ordnungswidrigkeiten und werden mit einem Bußgeld belegt.

Das Landratsamt Böblingen hat den „Gemeingebrauch an den Fließgewässern“, wie es amtlich heißt, schon vor Jahren eingeschränkt. Hier entspringen zwar viele Bäche, führen aber im Quellgebiet noch relativ wenig Wasser. Und in Karstlandschaften, wie dem Gäu, versickert Wasser aus dem Bachbett direkt in den Untergrund.