Menü
Mögliche Flüchtlingsunterkunft

Die Gemeinde Aidlingen verweist das Vorkaufsrecht in den Technischen Ausschuss

Die Gemeinderäte können sich nicht auf den Kauf des Gebäudes in der Böblinger Straße 14 einigen.
Von Heinz Richter
Auf unserem Foto von der Böblinger Straße links das Rathaus, gegenüber die Sparkasse, dann folgt die Hausnummer 14 nach dem terrassenförmigen Neubau. Bild: Richter

Auf unserem Foto von der Böblinger Straße links das Rathaus, gegenüber die Sparkasse, dann folgt die Hausnummer 14 nach dem terrassenförmigen Neubau. Bild: Richter

Bild: Richter

AIDLINGEN. Im Aidlinger Gemeinderat ging es in zwei Fällen um das Vorkaufsrecht von bebauten Grundstücken. In einem Fall an der Böblinger Straße 14 wurde eine Entscheidung vertagt. Der Gemeinderat zeigt Interesse am Ausüben des Vorkaufsrechts. Der Kaufpreis beträgt 650 000 Euro. Immer dann, wenn ein Grundstück städtebaulich interessant ist und im Gebiet der Vorkaufsrechtssatzung liegt, kann die Gemeinde das Grundstück erwerben, wenn es zum Kauf ansteht. Die Gemeinde muss dann genau den Betrag ...

Weiter geht's mit SzBz-Plus
Hier geht es zu weiteren Angeboten

Als SZ/BZ Abonnent ist szbz+ für Sie kostenfrei im Abo enthalten

Als Digital Abonnent (E-Paper) anmelden und kostenfrei weiterlesen.
Als SZ/BZ Premium Abonnent (gedruckt) anmelden oder registrieren und kostenfrei weiterlesen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice unter 07031 / 862-0