

Kreis Böblingen. Die finanzielle Belastung für Menschen in stationären Pflegeeinrichtungen bleibt hoch. Nach einer aktuellen Auswertung des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) müssen Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohner in Baden-Württemberg nach Abzug der Leistungszuschläge der Pflegeversicherung durchschnittlich 2977 Euro pro Monat selbst tragen. Damit liegt die Eigenbelastung über dem bundesweiten Durchschnitt von 2707 Euro.
Die WIdO-Analyse zeigt zudem, dass die finanzielle Belastung von Pflegeheimbewohnenden je nach Bundesland erheblich variiert. In Baden-Württemberg beliefen sich Mitte 2026 die Gesamtkosten für einen Heimplatz auf durchschnittlich 5612 Euro pro Monat. Davon übernahm die Pflegekasse im Durchschnitt 1537 Euro. Zusätzlich erhielten die Bewohnerinnen und Bewohner durchschnittlich 1098 Euro monatlich als nach Aufenthaltsdauer gestaffelte Leistungszuschläge nach § 43c SGB XI, die den pflegebedingten Eigenanteil reduzieren.
Dennoch mussten sie im Durchschnitt weiterhin 2977 Euro pro Monat selbst tragen. Diese Eigenbelastung setzt sich aus einem pflegebedingten Eigenanteil von durchschnittlich 1286 Euro sowie durchschnittlich 1156 Euro für Unterkunft und Verpflegung und 535 Euro für Investitionskosten zusammen. Während die Leistungszuschläge ausschließlich den pflegebedingten Eigenanteil mindern, sind die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen weiterhin vollständig von den Bewohnerinnen und Bewohnern zu tragen.
Auch in der Region Stuttgart zeigt sich die hohe finanzielle Belastung. Im Stadtkreis Stuttgart liegt der durchschnittliche pflegebedingte Eigenanteil bei 1456 Euro pro Monat und damit deutlich über dem Landesdurchschnitt (1286 Euro). Im Landkreis Böblingen beträgt er 1397 Euro und liegt ebenfalls über dem Durchschnitt Baden-Württembergs. Zu diesen Beträgen kommen die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen zusätzlich hinzu.
Auf Basis des noch von der ehemaligen Bundesgesundheitsministerin Nina Warken vorgelegten Referentenentwurfs drohen in der Pflege weitere Beitragserhöhungen und Leistungskürzungen, etwa bei den Rentenbeiträgen für pflegende Angehörige und bei den Leistungszuschlägen nach Wohndauer im Heim. „Der Reformbedarf in der Pflegeversicherung ist hoch“, sagt Jürgen Weber, stellvertretender Geschäftsführer der AOK Stuttgart-Böblingen und ergänzt: „Dr. Carsten Linnemann muss als neuer Gesundheitsminister sich konsequent für eine nachhaltige Finanzierung der Pflegeversicherung einsetzen. Dazu gehört auch, dass der Bund endlich die Kosten für die gesamtgesellschaftlichen Aufgaben übernimmt, die bislang von der Pflegeversicherung getragen werden." Die AOK empfiehlt Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen, sich frühzeitig über Leistungen der Pflegeversicherung beraten zu lassen.




