

Landkreis Böblingen. Ein gelb-orangenes Band am Stamm zeigt künftig an, wo Obst ausdrücklich geerntet werden darf. Mit der Aktion „Erntebändchen“ will die Fachberatungsstelle für Obst und Gartenbau des Landkreises Böblingen dazu beitragen, Streuobst besser zu verwerten.
Das Prinzip ist einfach: Eigentümer, die ihre Obstbäume nicht selbst abernten können oder wollen, kennzeichnen diese mit einem Band. Damit geben sie das Obst an diesen Bäumen zur Ernte frei. So sollen Menschen, die selbst keine Obstbäume besitzen, Früchte ernten können, die andernfalls möglicherweise ungenutzt blieben.
Die gelb-orangenen Erntebändchen werden von der Fachberatungsstelle an die Rathäuser geschickt. Dort können Baumeigentümer sie abholen und anschließend an den Bäumen anbringen, deren Früchte sie zur Ernte freigeben möchten. Die Bändchen liegen ab sofort vor beziehungsweise können von den Gemeinde- und Stadtverwaltungen beim Landratsamt angefordert werden.
Die Bänder bestehen aus reißfestem Papier und verrotten mit der Zeit von selbst. Für Menschen, die das Angebot nutzen und gekennzeichnete Bäume abernten, gelten klare Grenzen. Geerntet werden darf ausschließlich an Bäumen, die tatsächlich mit einem Erntebändchen versehen sind. Zudem soll bei der Ernte pfleglich mit den Bäumen umgegangen werden. Die Ernte erfolgt auf eigene Gefahr.
Wer dagegen Obst von einem nicht gekennzeichneten Baum nimmt, handelt ohne Zustimmung des Eigentümers. Eine solche eigenmächtige Ernte ist Diebstahl und kann zur Anzeige gebracht werden.
Ansprechpartner für die Aktion beim Landratsamt Böblingen ist Helmut Ohngemach. Er ist unter Telefon 07031 663-2381 sowie per E-Mail an h.ohngemach@lrabb.de erreichbar.




