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SZ/BZ-Kommentar

Kinderlärm ist kein Freibrief

Ein Kommentar von Dennis Klemm über Kinderlärm und die Verantwortung der Stadt Sindelfingen.
Die Grundschule Darmsheim am Birkleweg: Anwohner beklagen seit Jahren den Lärm rund ums Schulgelände.

Die Grundschule Darmsheim am Birkleweg: Anwohner beklagen seit Jahren den Lärm rund ums Schulgelände.

Bild: Klemm

Kinder machen Lärm. Zum Glück. Sie lachen, schreien, rennen und toben. Wer neben einer Schule wohnt, kann keine Stille erwarten. Doch wer die Beschwerden einiger Darmsheimer Anwohner allein mit dem Hinweis auf den gesetzlich geschützten Kinderlärm abtut, macht es sich zu einfach.

Denn am Birkleweg geht es längst nicht mehr nur um eine lautstarke große Pause. Die Schülerzahl ist innerhalb von zehn Jahren um rund 41 Prozent gestiegen. Die Nachmittagsbetreuung verlängert die Nutzung des Schulhofs, der auch außerhalb der Schulzeiten bis 22 Uhr öffentlich zugänglich ist. Nicht jeder Lärm lässt sich deshalb pauschal als Kinderlärm einordnen.

Natürlich müssen die Anwohner akzeptieren, dass Kinder Platz zum Spielen brauchen. Doch wer sich durch Lärm belastet fühlt, ist deshalb noch lange nicht kinderfeindlich.

Vor allem steht die Stadt Sindelfingen in der Verantwortung. Sie kennt die Beschwerden seit Jahren und hat bereits Maßnahmen ergriffen. Doch der Verweis darauf, dass Kinderlärm rechtlich hinzunehmen ist, reicht nicht aus. Es braucht praktikable Lösungen, klare Regeln und deren konsequente Einhaltung.

Der geplante Schulneubau könnte den Konflikt entschärfen. Doch solange ein verbindlicher Zeitplan fehlt, darf er nicht zur Vertröstung werden.

Kinder haben ein Recht darauf, laut zu sein. Anwohner haben ein Recht darauf, mit ihren Sorgen ernst genommen zu werden. Beides sollte in Sindelfingen möglich sein.

dennis.klemm@szbz.de