

Kreis Böblingen. Erst 200 000 Euro bei einer Finanzspekulation verloren, dann vor dem Amtsgericht wegen leichtfertiger Geldwäsche und in einem zweiten Verfahren wegen vorsätzlicher Geldwäsche zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu 20 Euro und einer Werteinziehung von 15 400 Euro verurteilt: Das Vermögen, das sich ein 83-Jähriger im Laufe seines Berufslebens erarbeitet hat, ist im Orkus der Kryptowährungen zerstoben.
Und zu diesem durchaus tragischen Fall gehört auch, dass der ehemalige Unternehmer ...
Als Digital Abonnent (E-Paper) anmelden und kostenfrei weiterlesen.
Als SZ/BZ Premium Abonnent (gedruckt) anmelden oder registrieren und kostenfrei weiterlesen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice unter 07031 / 862-0