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Aus dem Gemeinderat

Osttangente: Magstadt muss 50 000 Euro Prozessnebenkosten bezahlen

Die Gemeinde bleibt trotz gewonnenem Prozess beim Verwaltungsgerichtshof auf Gerichtsnebenkosten sitzen.
Von Karlheinz Reichert
Die Magstadter Osttangente (hier im Modell) soll das Gewerbegebiet Ost (Hölzertal-Straße/Neue Stuttgarter Straße am unteren Bildrand) mit der Alten Stuttgarter Straße (links oben) verbinden. Aus dem Ort heraus wird auch die Oswaldstraße (Bildmitte) zur Osttangente führen. Auf der anderen Seite der Straße dient sie dann als Feldweg der Erschließung der Grundstücke im Hölzertal.

Die Magstadter Osttangente (hier im Modell) soll das Gewerbegebiet Ost (Hölzertal-Straße/Neue Stuttgarter Straße am unteren Bildrand) mit der Alten Stuttgarter Straße (links oben) verbinden. Aus dem Ort heraus wird auch die Oswaldstraße (Bildmitte) zur Osttangente führen. Auf der anderen Seite der Straße dient sie dann als Feldweg der Erschließung der Grundstücke im Hölzertal.

Bild: Reichert

Magstadt. Obwohl die Gemeinde Magstadt im letzten Jahr den von Gemeinderätin Margit Holzwarth (Freie Liste), zwei weiteren Bürgerinnen und einem Bürger angestrengten Prozess gegen den Bau der Osttangente vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) gewann (die SZ/BZ berichtete), wird sie auf rund 50 000 Euro Prozessnebenkosten sitzen bleiben. Diesen Betrag nannte Bürgermeister Florian Glock in der jüngsten Sitzung des Gemeinderats.

Bisher, so der Bürgermeister, seien bei der Gemeinde ...

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