

Magstadt. Bürgermeister Florian Glock gab in der Gemeinderatssitzung die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) bekannt, nach der der Bebauungsplan Osttangente seine Gültigkeit behält (die SZ/BZ berichtete). Gemeinderätin Gabriele Vorreiter (SPD) wollte dazu wissen, wer denn die Kosten des Verfahrens zu tragen hätte.
Bürgermeister Glock verwies in seiner Antwort auf die Entscheidung des VGH: „Die Kosten des Verfahrens tragen die Kläger.“ Das gelte zumindest für die Gerichtskosten. ...
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