

Dazu zählen insbesondere die Erhöhung der sichtbaren Polizeipräsenz und die konsequente Ahndung von Verstößen gegen die Corona-Verordnung und das Infektionsschutzgesetz. Wenngleich die Einsatzkräfte dabei mit dem gebotenen Augenmaß vorgehen, können gerade das verbotene Verweilen, das Versammeln sowie sonstige Veranstaltungen und Ansammlungen im öffentlichen Raum nicht nur Ordnungswidrigkeiten darstellen, sondern auch die Voraussetzungen für eine Strafbarkeit erfüllen und Strafanzeigen nach sich ...
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