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Sindelfingen: Tempo 30 an Schulen, Kitas und Altenheimen

Um an Schulen, Kitas und Altenheimen die Sicherheit für die Kinder und Bewohner weiter zu erhöhen, wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit für diverse Straßenabschnitte im Stadtgebiet während der Kernzeiten der Einrichtungen auf Tempo 30 beschränkt.

Um die Sicherheit im Straßenverkehr für Kinder und ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger weiter zu erhöhen, hatte die Verwaltung eine Einführung von zum Teil tageszeitlich begrenzten Tempo-30-Zonen an Schulen, Kitas und Altenheimen bereits seit längerem im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten geplant, ein entsprechender Antrag der Grünen-Fraktion im Gemeinderat hatte diese Bestrebungen unterstützt.

Die letzte Novellierung der Straßenverkehrsordnung (StVO) hatte eine Anordnung solcher Tempo-30-Zonen erleichtert, sofern die entsprechenden Voraussetzungen im Einzelfall vorliegen. Nach Einzelfallprüfung durch die Verwaltung liegen die erforderlichen Voraussetzungen in den Bereichen der Schulen, Kitas und Altenheimen an folgenden Straßen vor: Böblinger Straße, Gartenstraße, Bahnhofstraße, Obere Vorstadt, Leonberger Straße, Arthur-Gruber-Straße, Berliner Straße, Schwenninger Straße und Corbeil-Essonnes-Platz.

Die neuen Tempo-30-Zonen gelten, insbesondere bei den KiTas, für die Kernzeiten der Einrichtungen. Eine entsprechende Beschilderung der Zonen soll in den kommenden Tagen erfolgen. Erster Bürgermeister Christian Gangl: „Tempo 30, gerade vor Schulen, Kindergärten und Altenheimen, dient der Sicherheit und dem unmittelbaren Schutz der schwächsten Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Straßenverkehr. Ich freue mich deshalb sehr, dass die neuen Tempo-30-Zonen bereits in den nächsten Tagen – und damit noch vor Beginn des neuen Schuljahres – eingerichtet werden!“