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Völkerrechtler zum Ukraine-Konflikt

„Alle Waffen dienen der Selbstverteidigung“

Der Ukraine mit Kriegsgerät zu helfen ist rechtlich zulässig, sagt der Rechtsprofessor Kai Ambos. Die Hilfe ist dabei nicht auf Defensivwaffen beschränkt.
Von Christian Gottschalk
Die Ukraine hätte gerne deutsche Marder-Panzer.

Die Ukraine hätte gerne deutsche Marder-Panzer. Foto: dpa/Hendrik Schmidt

Die Ausbildung von ukrainischen Soldaten führt nicht zum Kriegseintritt von Deutschland, sagt der Spezialist für Kriegsvölkerrecht, Kai Ambos.

Herr Ambos, Wann wird ein Land zur Kriegspartei?

Wenn es an einem bewaffneten Konflikt im Sinne des humanitären Völkerrechts teilnimmt und zwar unter Anwendung bewaffneter Gewalt.

Was bedeutet es überhaupt in der Praxis, Kriegspartei zu sein?

Das hat insbesondere die Konsequenz, dass militärische Ziele des teilnehmenden Staates angegriffen werden können, ...

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