

Stuttgart - Gegen den erbitterten Widerstand der Arbeitgeberverbände hat das Bundeskabinett am Mittwoch beschlossen, den gesetzlichen Mindestlohn zum 1. Oktober auf zwölf Euro brutto pro Stunde zu erhöhen. Damit ist der Streit nicht ausgestanden: Die Kritiker wollen das Gesetz entweder im Beratungsverfahren abschwächen oder auf dem Umweg über das Bundesverfassungsgericht zu Fall zu bringen. Dazu ein Überblick.
Wie beeinflusst der Sprung beim Mindestlohn die Tariflandschaft? Vordergründig reiben ...
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