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Mindestlohn von zwölf Euro

Arbeitgeber grollen über „Staatslohn“

Das Bundeskabinett bringt den gesetzlichen Mindestlohn von zwölf Euro auf den Weg. Dies dürfte noch ein Nachspiel haben – denn die Arbeitgeberverbände wollen sich damit nicht abfinden.
Von Matthias Schiermeyer
Barbierin, Kassierer, Tierpflegerin: Sie alle profitieren vom neuen Mindestlohn.

Barbierin, Kassierer, Tierpflegerin: Sie alle profitieren vom neuen Mindestlohn. Foto:  

Stuttgart - Gegen den erbitterten Widerstand der Arbeitgeberverbände hat das Bundeskabinett am Mittwoch beschlossen, den gesetzlichen Mindestlohn zum 1. Oktober auf zwölf Euro brutto pro Stunde zu erhöhen. Damit ist der Streit nicht ausgestanden: Die Kritiker wollen das Gesetz entweder im Beratungsverfahren abschwächen oder auf dem Umweg über das Bundesverfassungsgericht zu Fall zu bringen. Dazu ein Überblick.

Wie beeinflusst der Sprung beim Mindestlohn die Tariflandschaft? Vordergründig reiben ...

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