Bei Korrekturbedarf sieht das Land die Kommunen in der Pflicht
Das Finanzministerium ist mit der Umsetzung der Grundsteuerreform in Baden-Württemberg weitgehend zufrieden und sieht keine Notwendigkeit für Korrekturen, um eine gerechtere Besteuerung von Grundstücken mit verschiedenen Bau- und Nutzungszonen (Mischgrundstücke) zu erreichen. Finanzstaatssekretärin Gisela Splett (Grüne) hält zwar Unmut bei manchen Bürgern für nachvollziehbar. Trotzdem ist eine Nachjustierung auf Landesebene aus ihrer Sicht nicht erforderlich.
„Wir gehen davon aus, dass die Bodenrichtwertzonen ...
Als SZ/BZ Abonnent ist szbz+ für Sie kostenfrei im Abo enthalten
Als Digital Abonnent (E-Paper) anmelden und kostenfrei weiterlesen.
Als SZ/BZ Premium Abonnent (gedruckt) anmelden oder registrieren und kostenfrei weiterlesen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice unter 07031 / 862-0