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Grundsteuerreform in Baden-Würtemberg

Bei Korrekturbedarf sieht das Land die Kommunen in der Pflicht

Der Unmut über die Grundsteuerreform im Südwesten wird nicht kleiner. Landesweite Korrekturen hält das Finanzministerium dennoch für unnötig. Am Zug seien andere.
Von Bärbel Krauß
Die Grundsteuerreform gilt ab 2025.

Die Grundsteuerreform gilt ab 2025. Foto: dpa/Jens Büttner

Das Finanzministerium ist mit der Umsetzung der Grundsteuerreform in Baden-Württemberg weitgehend zufrieden und sieht keine Notwendigkeit für Korrekturen, um eine gerechtere Besteuerung von Grundstücken mit verschiedenen Bau- und Nutzungszonen (Mischgrundstücke) zu erreichen. Finanzstaatssekretärin Gisela Splett (Grüne) hält zwar Unmut bei manchen Bürgern für nachvollziehbar. Trotzdem ist eine Nachjustierung auf Landesebene aus ihrer Sicht nicht erforderlich.

„Wir gehen davon aus, dass die Bodenrichtwertzonen ...

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