

Der 1. Mai ist einer von neun bundeseinheitlichen Feiertagen. Er ist durch die Feiertagsgesetze der Bundesländer geschützt. Das heißt, es gilt eine gesetzlich verordnete Feiertagsruhe, die nur bestimmte Arbeiten zulässt. Auch für die Gartenarbeit gibt es gewisse Vorschriften.
Jedes Bundesland in Deutschland hat sein eigenes Feiertagsgesetz. Dennoch wird in allen 16 Ländern der Schutz der Feiertagsruhe besonders hervorgehoben. So heißt es in den Vorschriften in der Regel, ...
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